Schulelternrat

Im Schulelternrat (SER) sind die Vorsitzenden und Stellvertreter aller Klassen stimmberechtigte Mitglieder. Der SER setzt sich für die Belange der Schülerinnen und Schüler ein und unterstützt die Lehrerinnen bei ihrer Arbeit. Er organisiert Schul- und andere Feste und stellt eine Verbindung zwischen Elternschaft und Schule her. Der Vorstand des Schulelternrates wird acht Wochen nach Schulbeginn für zwei Jahre gewählt.

Außerdem werden je zwei Elternvertreter/innen für die einzelnen Fachkonferenzen, die für die jeweiligen Fächer oder Fachbereiche zuständig sind, benannt. Weiterhin werden Vertreter in die Gesamtkonferenz an unserer Schule gewählt.

 § 91 Wahlen, Elternvertretung in der Schule, Niedersächsisches Schulgesetz

 § 95 Geschäftsordnungen, Elternvertretung in der Schule, Niedersächsisches Schulgesetz

 § 96 Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule, Niedersächsisches Schulgesetz

 § 89 Klassenelternschaften, Elternvertretung in der Schule, Niedersächsisches Schulgesetz

 § 90 Schulelternrat, Elternvertretung in der Schule, Niedersächsisches Schulgesetz

Schulverfassung

 § 88 Allgemeines, Elternvertretung in der Schule, Niedersächsisches Schulgesetz

Der Schulelternrat setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:

 1. Vorsitzender: Herr Florian Berner
Das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden muss vorerst vakant bleiben.

Weitere Informationen über gewählte Elternvertreter und deren Stellvertreter in den unterschiedlichen Gremien erhalten Sie hier.